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Gastbeitrag einer Rentenberaterin: Ständig Streit um Schulzeiten bei der gesetzlichen Rente

15. April 2024/in Allgemein/von Mathias Englert

RenteninformationSchauen Sie genau hin!
Generell betrachtet werden Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr für maximal 8 Jahre als so genannte Anrechnungszeit im Versicherungsverlauf vermerkt. Zwar wirkt diese Zeiten nicht auf die Rentenhöhe, aber manchmal verschaffen sie Ihnen die Möglichkeit einer früheren Rente, da Sie zu den Wartezeiten einiger Rentenarten gezählt werden.

Doch warum gibt es immer wieder Ärger um diese Zeiten?
Weil es unterschiedliche Schulformen in Deutschland gibt. Wenn nämlich die Schule zur Berufsausbildung dient, wie z.B. eine Fachschule, müssen Ihnen zusätzliche Entgeltpunkte auf Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben werden, auch wenn Sie für diese Zeit keine Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Sie wirken also auch zusätzlich auf die Rentenhöhe. Bei anderen Schulformen, wie beispielsweise Haupt- und Realschulen oder Gymnasien, gilt dies nicht. Weiterlesen

https://neu.mathiasenglert.de/wp-content/uploads/2017/10/Logo_Mathias-Englert-1030x437.png 0 0 Mathias Englert https://neu.mathiasenglert.de/wp-content/uploads/2017/10/Logo_Mathias-Englert-1030x437.png Mathias Englert2024-04-15 17:53:282024-04-16 11:02:55Gastbeitrag einer Rentenberaterin: Ständig Streit um Schulzeiten bei der gesetzlichen Rente

Warum Sie von der Rente nicht leben können

9. Oktober 2023/in Allgemein/von Mathias Englert

Was bekommen Sie eigentlich an Rente?

Im Jahr 2021 wurden durchschnittlich an Altersrente in Westdeutschland für Männer 1.218€ und 809€ für Frauen gezahlt (Quelle). Ein „Eckrentner“ würde nach 45 Beitragsjahren 1.543 Euro Rente erhalten. Von diesen Renten werden aber noch der halbe Beitragssatz (zwischen 7,4%-8,3%) für die Kranken- und der volle Beitragssatz für die Pflegeversicherung (in der Regel 4,0%) abgezogen, gegebenenfalls auch noch Einkommenssteuer.

Gemäß dem Koalitionsvertrag der „Ampel“ soll das Rentenniveau dauerhaft bei 48% liegen.
48% bedeutet konkret, dass Sie nicht mal mehr die Hälfte Ihres Gehalts als Rente im Alter haben werden.

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) kann schon heute definitiv nicht den Lebensstandard der Menschen aufrechterhalten. Es wird nicht möglich sein, mehr als die Grundbedürfnisse zu decken.

Aber warum ist das so?

Etwa 39 Millionen Versicherte zahlen in die GRV ein (Stand: 31.12.2021). Hinzu kommen ungefähr 18,5 Millionen Rentner. Der größte Teil der deutschen Bevölkerung (abgesehen von Ausnahmen wie Selbstständige oder Beamte) ist daher in der GRV versichert. Trotz häufiger Kritik ist die GRV tatsächlich das Fundament der Alters- und Erwerbssicherung in Deutschland, allein schon aufgrund ihrer enormen Größe.

Wie Sie sicher wissen, wird die GRV umlagefinanziert. Das bedeutet, dass Erwerbstätige mit ihrem Rentenversicherungsbeitrag (der sowohl von Ihnen als Arbeitnehmer als auch von Ihrem Arbeitgeber bis zur Beitragsbemessungsgrenze geleistet wird) die Renten der heutigen Rentner finanzieren.
Dieses System gerät an seine Grenzen, da wir glücklicherweise immer älter werden, aber unglücklicherweise immer weniger Menschen geboren werden, die irgendwann als neue Beitragszahler in Frage kommen könnten.

Im Jahr 1965 gab es statistisch gesehen noch 5 Beitragszahler pro Rentner, doch dieses Verhältnis ändert sich dramatisch. Heute (Stand: 2020) sind es nur noch 2 Beitragszahler pro Rentner, und in Zukunft (2050) werden wir nahezu eine Parität erreichen (1,3 Beitragszahler pro Rentner, Quelle: Statista).

Aber wenn immer weniger Beitragszahler vorhanden sind, um die Renten zu finanzieren – woher kommt dann das Geld? Nun, wir zahlen alle auch erhebliche Steuern. Diese sind, vereinfacht gesagt, dazu da, dass der Staat wichtige öffentliche Einrichtungen (Gesundheit, Bildung, Verkehr, innere Sicherheit, Verteidigung usw.) finanzieren kann.

 

Wesentliche Ausgaben des Bundeshaushalt

 

Der Großteil unserer Steuern wird jedoch nicht für Schulen, Krankenhäuser oder Infrastruktur verwendet, sondern durch Steuerzuschüsse um Rentenzahlungen aufrechtzuerhalten. Der Steuerzuschuss zur GRV ist seit Jahren der größte Posten im Bundeshaushalt. Der größte Teil unserer Steuerzahlungen wird benötigt, um die versprochenen Renten auszuzahlen. Wenn Sie sich also das nächste Mal fragen, warum das Bürgeramt immer noch Faxe versendet oder warum die Schultoilette Ihrer Kinder noch immer so aussieht wie früher: Das könnte an den 75 Milliarden Euro liegen, mit denen auch im Jahr 2022 die Renten mit Steuergeldern gestützt werden.

Wussten Sie, dass die Ausgaben der GRV im Jahr 2022 bei gigantischen 354 Milliarden Euro lagen? Im Gegenzug aber nur 279 Milliarden Euro an Beiträgen eingenommen wurden.

Klar ist, dass unsere Gesellschaft um eine ernstgemeinte Reform der GRV nicht umhinkommt die Steuerzuschüsse zum Wohl der zukünftigen Generationen drastisch zu reduzieren. Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass Renten gekürzt werden müssten. Und hier ist ein weiterer wichtiger Fakt, der möglicherweise die Passivität der Politiker erklärt: Mit über 20 Millionen Wählern sind die Rentner eine wohl entscheidende Wählergruppe. Die Partei, die es wagt, Renten zu kürzen, dürfte wahrscheinlich keine allzu guten Chancen haben, die nächste Regierung zu bilden.

Wie geht es nun mit der GRV weiter? Wird es die Ampel-Regierung richten? Immerhin lautet das Motto der neuen Regierungskoalition: „Mehr Fortschritt wagen“. Und Fortschritt wird in der GRV dringend benötigt.

Gibt es keine Ideen?
Nun ja, es gibt eine Idee. Zugegeben, diese klingt zunächst gut: „Aktien-Rente“. Das klingt wirklich nach Fortschritt. Bezogen auf die Rentenpolitik sucht man jedoch vergebens nach weiterem „Fortschritt“ im Koalitionsvertrag. Es gibt lediglich die Idee der „Aktien-Rente“. Diese Idee besteht derzeit darin, dass die Ampel-Regierung sich darauf geeinigt hat, einen einmaligen Betrag von 10 Mrd. Euro für langfristige Aktieninvestitionen bereitzustellen, um die Rentenleistungen zu stabilisieren. Ich habe lange darüber nachgedacht, wie ich diese Idee ohne übermäßigen Sarkasmus kommentieren könnte, und habe mich dafür entschieden, einfach diese Grafik hier zu zeigen. Lassen Sie es mich so sagen: Der Tropfen erreicht noch nicht einmal den heißen Stein…!

"Aktienrente"

Was können Sie tun?

Eine private Altersversorgung muss immer an die Bedürfnisse und Lebensumstände angepasst werden. Ein Pauschalrezept gibt es nicht.

Gerne können Sie sich an mich wenden, um für die Zukunft gut aufgestellt zu sein.
Machen Sie einen Termin, rufen Sie mich oder schreiben mir.
Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

jetzt einen Beratungs-Termin vereinbaren
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Autoglasschaden – verbesserter Schaden-Service

27. April 2023/in Allgemein/von Mathias Englert

Wer zahlt bei einem Glasschaden am Auto?

Sie kennen das: Sie fahren über die Landstraße oder Autobahn. Es gibt einen hellen Knall und ein Steinchen ist auf der Frontscheibe eingeschlagen und diese hat einen Sprung.

AutoGlasschaden 1Bei einem Glasschaden zahlt die Teilkaskoversicherung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Wenn nur ein ein kleiner Schaden (ohne Sprung) außerhalb des Sichtfelds des Fahrers entstanden ist, kann die Scheibe oft repariert werden. In diesem Fall verzichten die meisten Versicherungsunternehmen auf die Selbstbeteiligung.

Dies gilt nicht, wenn die Scheibe nicht mehr repariert werden kann und sie ausgetauscht werden muss.

Das Gute: Teilkaskoschäden führen nicht zu einer Hochstufung; der Schadenfreiheitsrabatt bleibt also unberührt.

Damit die Abwicklung für Sie so unkompliziert wie möglich läuft, können Sie sich auch direkt an mich wenden.

Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie sich um nichts kümmern müssen und Sie für die Dauer der Reparatur einen kostenlosen Ersatzwagen erhalten.

Haben Sie Ihr Auto (noch) nicht über mich versichert, benötige ich eine Kopie vom Fahrzeugschein und von der Versicherungspolice.

jetzt Glas-Schaden-Service einfordern

 

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