EZB sagt Zinswende dauerhaft ab – Immobilienanleger bleiben weiterhin im Vorteil – Update
Das war es wohl erst einmal mit der von Millionen von Sparern erwarteten Zinswende. Bislang hatte die Europäische Zentralbank (EZB) erklärt, dass die Zinsen noch Jahre unverändert bleiben. Alexander Krüger, Chef-Ökonom des Bankhauses Lampe bringt es dabei ganz treffend auf den Punkt: „Die EZB hat die Leitzinswende für 2019 abgesagt. Dadurch verschiebt sich die Zinswende wohl auf den Sankt Nimmerleinstag.“ (Quelle: Börsenzeitung)
Das Geld von Sparern wird voraussichtlich auch weiterhin jeden Tag an Wert verlieren
Der Leitzins im Euroraum bleibt daher auf dem Rekordtief von null Prozent. Banken erhalten damit frisches Geld bei der EZB zum Nulltarif. Finanzinstitute, die bei der Notenbank Geld parken, müssen weiterhin 0,4 Prozent Strafzinsen zahlen. Denn die Aussichten für die Wirtschaft haben sich zuletzt immer weiter eingetrübt: Internationale Handelskonflikte bremsen den Welthandel, das chinesische Wirtschaftswachstum fiel im vergangenen Jahr auf den niedrigsten Stand seit fast drei Jahrzehnten. Zudem sorgt die Gefahr eines unkontrollierten Brexits für zusätzliche Verunsicherung. Das Problem dabei: Im Februar lag die Inflation in Deutschland nach Angaben des statistischen Bundesamts bei 1,6 Prozent. Unter dem Strich verliert das Geld der Sparer damit jeden Tag an Wert – oft unbemerkt.
Was Sparer ärgert, freut Immobilien-Finanzierer: Die Bau-Zinsen bleiben weiter billig
„In unsicheren Zeiten steigt die Nachfrage nach sicheren Staatsanleihen wie der zehnjährigen Bundesanleihe und deren Renditen sinken – und die Bauzinsen orientieren sich an den Renditen der Anleihen“, sagt Mirjam Mohr, Vorständin der Interhyp AG. Die Umlaufrendite ist schon seit März dieses Jahres negativ, zurzeit so tief wie noch nie.
Welche Möglichkeiten hat der private Anleger?
Grundbuch schlägt Sparbuch lautet eine alte Weisheit. Dies gilt heute wegen der Null-Zinsen im Zusammenspiel mit der Inflation mehr denn je. Und weil bezahlbarer Wohnraum fehlt, lohnt sich hier auch ein Investment.
Hauskauf ohne Trauschein – Worauf Paare achten müssen

Auch unverheiratete Paare können gemeinsam eine Immobilie kaufen, wenn sie bei der Planung an alle juristischen Fragen denken.
Um gemeinsam eine Immobilie zu kaufen, muss man nicht heiraten. Aber: Es gelten andere Regeln als bei Ehepaaren.
Der wichtigste Unterschied: Nach einer Heirat gilt das Familienrecht, das zum Beispiel beim Tod des einen Partners die Erbfolge regelt. Ein unverheirateter Partner gilt rechtlich dagegen nur als Dritter.
Wer ist Eigentümer?
Bei einer Trennung von Unverheirateten gibt es keine Regeln für die Aufteilung des Vermögens, auch wenn es gemeinsam angeschafft wurde. Beim Immobilienkauf muss sich jeder Partner bewusst sein, dass er nur Rechte an der Immobilie hat, wenn er auch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
Käufer sollten sich daher immer diese zwei Fragen stellen:
Wem soll die Immobilie zu welchem Anteil gehören, wie finanzieren sie das? Und was soll bei einer möglichen Trennung oder dem Tod eines Partners mit der Immobilie passieren?
Im Grundbuch lassen sich unterschiedliche Anteile an der Finanzierung abbilden. Die Partner können sich beispielsweise hälftig als Eigentümer eintragen lassen oder mit unterschiedlich hohen Anteilen. Dafür müssen die Paare gleich am Anfang wissen, ob sie wollen, dass ihnen die Immobilie am Ende zum gleichen Teil gehört oder zu unterschiedlichen Anteilen. Mit diesem Ziel vor Augen lässt sich dann auch die Finanzierung regeln. Vielleicht stellt ein Partner am Anfang mehr Eigenkapital, und der andere übernimmt stattdessen einen größeren Teil der Finanzierung – am Ende gehört beiden die Hälfte.
Jetzt Baukindergeld beantragen
Seit dem 18. September 2018 kann das neue Baukindergeld bei der KfW-Bank beantragt werden. Zehn Jahre lang wird damit die eigene Immobilie vom Staat mit jährlichen Zahlungen gefördert – vorausgesetzt es lebt ein Kind unter 18 Jahren mit Kindergeldanspruch im Haushalt. Der Antrag muss im KfW-Online-Zuschussportal gestellt werden.
Das Baukindergeld stellt eine staatliche Förderung für die selbstgenutzte Immobilie dar, die rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 bei der halbstaatlichen KfW-Bank beantragt werden kann. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei Familien 75.000 Euro nicht übersteigen, wobei es zusätzlich einen Freibetrag in Höhe von 15.000 Euro für jedes Kind gibt.
Dann werden immerhin 1.200 Euro für jedes Kind für zehn Jahre finanziell bezuschusst.
Obwohl zunächst noch darüber diskutiert wurde, den Immobilienkauf nur bis maximal 120 Quadratmetern zu fördern, um den finanziellen Rahmen zu wahren, wurde diese Idee gestrichen. Die Quadratmeterzahl hat keinen Einfluss auf den Erhalt des Immobilienförderungsmittels haben.

