Immer noch sinnvoll: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
Mit einem Freistellungsauftrag können Anleger den automatisierten Abzug der Kapitalertragssteuer verhindern.
Blog-Beitrag geändert 22.1.2023
Was ist der Freistellungsauftrag?
Kreditinstitute (Banken, Bausparkassen, Investmentgesellschaften …) sind verpflichtet, die Abgeltungssteuer an das Finanzamt direkt abzuführen. Kapitalerträge wie Zinserträge, Dividenden, sowie Erlöse aus Aktien- und Fondsverkäufen werden besteuert.
Jedoch steht jedem Anleger ein jährlicher Freibetrag zu, der von der Besteuerung freigestellt ist. Um die direkte Abführung der Abgeltungssteuer bis zur Höhe des Freibetrags zu verhindern, kann der Freistellungsauftrag (FSA) erteilt werden.
Wenn der Freistellungsauftrag dem Kreditinstitut vorliegt, werden lediglich die Steuern auf die Erträge oberhalb der im Freistellungsauftrag erteilten Grenze, abgeführt. Die jeweiligen Kreditinstitute sind verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich die in Anspruch genommenen Freistellungsbeträge zu melden.
Inflation verstärkt den Druck auf Sparer
Die Sorge vor Geldwertschwund wächst: Im Mai ist die Inflationsrate in Deutschland auf 2,5 Prozent gestiegen – der höchste Stand seit fast zehn Jahren. Nach Einschätzung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft könnte die Inflationsrate weiter steigen.
Wenn die Inflationsrate bei 2,5 Prozent dauerhaft bleibt, bedeutet das, dass man mit heute 100.000 Euro in 28 Jahren nur noch Waren und Dienstleistungen im Wert von 50.000 Euro kaufen kann.

Nachhaltigkeit – auch ein Thema in der Finanzwelt!
Seit Ende März 2021 haben Finanzberater ihre Kunden über das Thema „Nachhaltigkeit“ bei der Beratung in Versicherungs-, vor allem aber bei Fragen zu Kapitalanlagen, zu informieren.
Von Bedeutung sind – besonders bei den Kapitalanlagen und der Altersvorsorge – diese Nachhaltigkeitsfaktoren:

Für den Bereich offene Investments (also vor allem Aktienfonds und ETFs) habe ich zusammen mit meinen Kollegen die „Global Green Strategie“ entwickelt, die sowohl als monatlicher Sparplan, als auch für Einmalanlagen ein interessantes Investment darstellt. Bei der Global Green Strategie geht es neben der Nachhaltigkeit auch um eine sehr breite, weltweite Streuung in über 4000 Einzeltitel nach wissenschaftlichen Grundsätzen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei den direkten Unternehmensbeteiligungen habe ich schon seit längerer Zeit „nachhaltige“ Lösungen empfohlen:
Die deutschen Immobilienfonds aus der Reihe ICD (ImmoChance Deutschland Renovation Plus) sorgen mit energetischen Sanierungen der bestehenden Immobilien zu einer deutlichen Reduktion der CO2-Emissionen und auch zu Einsparungen bei den Nebenkosten der Wohnungsmieter (weitere Information zur CO2-Reduzierung durch die ICDs). Der neue ICD11 wird in Kürze für die Anleger erhältlich sein. Hierbei handelt es sich – wie bei seinen Vorgängerfonds um vollständige regulierte AIFs (Alternative Investmentfonds). Alle ICDs haben die Prognose-Renditen seither erfüllt oder – teils sehr deutlich – übertroffen.
Ein weiteres, sehr interessantes nachhaltiges Investment stellt der Photovoltaikfonds „Solar Portfolio 2“ aus dem Hause HEP dar. Hier werden international Photovoltaikanlagen betrieben.
Wie immer gilt: Diese Hinweise können eine individuelle Beratung nicht ersetzen.

